Mitglied werden
Die Japanisch-Deutsche Gesellschaft bemüht sich
um den gegenseitigen Austausch zwischen Japan und Deutschland und hat es
sich zum Ziel gesetzt, das Verständnis zwischen beiden Ländern zu
vertiefen.
Vorteile einer Mitgliedschaft
1. Sie erhalten
kostenlos unser Mitgliedsmagazin (erscheint sechs Mal pro Jahr) und das
Informationsblatt (erscheint vier Mal pro Jahr).
2. Sie können an
Veranstaltungen teilnehmen, die nur Mitgliedern offen stehen.
3. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Japanisch-Deutschen
Gesellschaft zum vergünstigten Mitgliedspreis möglich.
4. Wir stellen Ihnen Tandempartner vor.
5. Durch Vorlage Ihres Mitgliedsausweises bekommen Sie Vergünstigungen
und Extraservice in bestimmten Restaurants und Geschäften.
6. Sie bekommen bevorzugte Behalndlung bei verschiedenen Tickets und
Produkten mit Deutschlandbezug.
※ Die JDG bietet keinen Übersetzungsservice an.
| Mitgliedsbeitrag ab April (12 Monate) | Einzel :7.000 Yen Familie:5.000 Yen ● Junior :4.000 Yen ★ Student: 1.000 Yen ※ |
| Mitgliedsbeitrag ab Oktober (6 Monate) | Einzel :3.500 Yen Familie:2.500 Yen ● Junior :2.000 Yen ★ Student: 1.000 Yen ※ |
● Wenn Ihr Ehepartner, Bruder, Schwester oder ein anderer Verwandter
mit dem Sie zusammen unter einem Dach leben, bereits Mitglied bei der JDG
ist, können Sie ein "Familienmitglied" werden. Wenn Sie beide gleichzeitig
Mitglied werden, beträgt der Mitgliedsbeitrag für beide zusammen 10.000
Yen (für ein halbes Jahr 5.000 Yen).
★ Juniormitglied kann werden, wer zum 1. April unter 29 Jahre alt ist.
※ Studentische Mitglieder bezahlen für 12 Monate 1.000 Yen (es gibt
keinen vergünstigten Halbjahrespreis).
Die Japanisch-Deutsche Gesellschaft ist seit Oktober 2010 ein vom
Kabinettsbüro anerkannter und eingetragener Gemeinnütziger Verein. Sie
können Ihren Mitgliedsbeitrag von der Ssteuer abrechnen.
※ Von der Gesamtsumme ihrer jährlichen Beiträge an die JDG
(Mitgliedsbeiträge, Spenden) können Sie nach Abzug von 2000 Yen 40% von
der Steuer absetzen.
※ Der Mitgliedsbeitrag kann von der Einkommssteuer ab dem Fiskaljahr 2011
abgesetzt werden. Dafür müssen Sie die Quittung und eine Kopie des
Zertifikats einreichen. Interessenten mögen sich bitte bei der JDG.
※ Bitte rechnen Sie sich die steuerlichen Vorteile aus und wählen Sie
zwischen "Einkommenabzug" und "Steuerabzug".
Wie stelle ich einen Aufnahmeantrag?
◇ Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und schicken Sie ihn
per Post oder FAX an das Büro der Japanisch-Deutschen Gesellschaft. Dann
überweisen Sie bitte den Mitgliedsbeitrag auf das unten angegebene
Konto.
Sie können die Anmeldeformularien und Bezahlung auch direkt im Büro
vornehmen.
◇ Sobald der Mitgliedsbeitrag auf unserem Konto eingegangen ist, werden
Sie als Mitglied der Japanisch-Deutschen Gesellschaft registriert. Wir
schicken Ihnen anschließend einiger Zeit Ihren Mitgliedsausweis.
※ Es kann 2-3 Werktage dauern, bis Ihre Überweisung auf unserem Konto
ankommt. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
※ Falls Sie auch einen Monat nach Ihrem Aufnahmeantrag keine Nachricht
von der JDG erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal im Büro.
※ Sie können den Aufnahmeantrag als PDF-Datei herunterladen.
Bitte ausgefüllt per Post oder per FAX an:
Japanisch-Deutsche Gesellschaft
〒160-0016 Tokyo, Shinjuku-ku, Shinanomachi18, Maya Shinanomachi Nr.2
FAX: 03-5368-2065
Bitte überweisen Sie den Mitgliedsbeitrag auf eines der folgenden Konten:
Postbankkonto
Postkonto: 00150-8-55593
Name: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai
Bankkonto
Bankname: Mitsubishi Tokyo UFJ Bank
Filiale:
Kojimachi Chuo Filiale
Kontonummer: 1511905
Kontoname: Koueki Zaidan Houjin Nichidoku Kyoukai
Koujin Kaiinguchi
Sie können den Mitgliedsbeitrag auch direkt im Büro der JDG bezahlen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an: Tel. 03-5368-2326.
Gültigkeitsdauer
Ihre Mitgliedschaft dauert von Anfang April bis Ende März des
folgenden Jahres. Danach schicken wir Ihnen automatisch einen
Folgeantrag für die Mitgliedschaft im nächsten Jahr. Studentische
Mitglieder haben die Pflicht, dem Büro der JDG mitzuteilen, wenn Sie
Ihren Abschluss gemacht haben.
Austritt
Wenn Sie aus der JDG austreten möchten, schicken Sie uns bitte
eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und
dem Austrittsgrund. Falls im Jahr nach Ihrer Mitgliedschaft keine
Beitragszahlungen mehr bei uns eingehen, sehen wir das als Austritt an
und werden Ihnen kein Mitgliedsmagazin mehr zuschicken.
